Nicht bestellte Waren

Nicht bestellte Waren

Wer unaufgefordert und ohne Bestellung Ware zugeschickt bekommt, muss sie weder bezahlen noch zurückschicken. Die Ware muss auch nicht aufbewahrt werden. Sie kann ausgepackt, benutzt oder weggeworfen werden. Voraussetzung dafür:
Name und Anschrift des Empfängers müssen übereinstimmen.

Quelle:Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Quelle: Pfiffige Senioren gegen Trickbetrüger und Trickdiebe

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