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Sie rufen an und werden abgezockt Sie sehen auf dem Display “Anruf in Abwesenheit“. Sie sind höflich, neugierig oder haben vielleicht etwas zum Verkauf in der Zeitung inseriert. Natürlich rufen Sie die Nummer im Display zurück. Was Sie hören, ist anscheinend eine Fehlschaltung, z.B. ein interessanter Ehekrach, ein Verliebtengeflüster. Sie hören eine Weile zu, legen auf, wählen die Nummer noch mal. Das ganze kostet Sie 1,99 Euro pro Minute oder noch mehr.
Es kann auch sein, dass Sie nach Anwahl der Nummer lediglich ein Tuten hören. Während Sie warten und warten, wird Ihre Rechnung immer höher. Es wird nur ein Tonband abgespielt. Es kann auch noch teurer werden, wenn Sie in einer sex-hotline landen.
Statt einer Telefonnummer, kann auf Ihrem Display auch eine SMS erscheinen z.B. Rufen Sie mich wegen Ihres Fahrrades zurück. Als Rückrufnummer ist nicht immer die Vorwahl 0190 angegeben. Auch die 0192 oder 0193 sind problematisch. Der Anrufer verpackt die Rückrufnummern z.B. mit der Vorwahl für Deutschland: 049190. Neuerdings wird auch die Rufnummer 11845 angegeben. Dabei handelt es sich nicht um eine Nummer der Telekom. Es meldet sich ein Auftragsdienst. Gefährlich ist auch die Vorwahl 006 und 49137 oder 0137 und 01055. Der Anrufer landet in einer Warteschleife, der Teilnehmer wird nie erreicht
Auch wenn Sie nichts inseriert haben, kann im Display ein Anruf in Abwesenheit angezeigt werden. Teuer wird es auch, wenn es sich bei der Rückrufnummer um eine Auslandstelefonnummer, z. B. in der Südsee handelt.
Die neueste Masche, Sie erhalten folgende SMS: Wollen Sie täglich Werbung erhalten? Bitte antworten Sie mit ja oder nein! Natürlich wollen Sie keine Werbung und antworten mit nein. Und schon ist es schon passiert. Es erscheint ein freundliches Dankeschön, 1,99 EUR/SMS. Sie bekommen unaufgefordert Waren oder Reisebuchungsbestätigungen übersandt. Eine Reklamation oder Stornierung kann nur über eine 0190er Nummer erfolgen.
Sie werden angerufen und trotzdem abgezockt - Es kommt noch schlimmer: sog R-Gespräche. Bei R-Gesprächen (reverse charging) übernimmt der Angerufene die Kosten des Gesprächs. Eine gute Sache, wenn man selbst die Kosten nicht übernehmen kann oder will. Der Kunde wählt dazu eine kostenlose 0800er Nummer an. Er hinterlässt seine eigene Rufnummer und wird dann zurückgerufen. Der Angerufene trägt die Kosten Soweit o.k.
Leider gibt es unseriöse Anbieter, die den kostenpflichtigen Rückruf über eine 0190 Nummer bzw. 0900 er Nummer abwickeln. Telefonsex-Angebote, Kontaktanzeigen, aber auch andere Anbieter verfahren oft so. z.B. steht in der Zeitungsanzeige eine kostenlose 0800er Nummer. Sie rufen an, und werden gefragt, ob zurückgerufen werden kann.
Beim Rückruf soll der Angerufene gefragt werden, ob er das Angebot kennt oder mit den Bedingungen einverstanden ist. Wenn Sie so einen Anruf mal bekommen sollten, legen Sie sofort auf. Es kann aber auch sein, dass ein Rückruf kommt und sie gar nicht weiter gefragt werden. Dann wird es teuer. Dazu reicht es schon, wenn der Anrufbeantworter anspringt.
Auf Ihrer Telefonrechnung erscheint dann ein horrender Betrag mit dem Vermerk Tele-Internetservices Sämtliche Rufnummersperrungen sind damit umgangen, denn die greifen nur, wenn vom eigenen Apparat angerufen wird.
Die Anbieter der 0800er Nummern speichern keine kostenlosen Rufnummer wie 0800. Nur die Telefonnummer der Person, die mit den Kosten belastet wird, ist gespeichert. Der Kunde, der plötzlich eine hohe Rechnung bekommt, kann nie beweisen, dass er den kostenpflichtigen Dienst nicht angefordert hat.
D.h., ich kann eine 0800er Nummer anrufen und gebe eine wildfremde Nummer an, z.B. im Vereinsheim, die die Kosten tragen soll. Unseriöse Unternehmen können praktisch sogar ohne Rückruf einfach anrufen und ahnungslose Kunden mit hohen Gebühren belasten.
Welche Gefahr droht bei den ab 01.01.03 geltenden 0900er Nummern? Die 0900 löst die 0190 ab. Aber: Bis 31.12.05 gelten beide Nummern nebeneinander. Die neuen 0900er Nummern sind frei tarifierbar, also nach oben unbegrenzt offen. Die Bundesregierung erwägt eine Preisobergrenze, hat aber noch keine Entscheidung getroffen.
Die Telekom hat allerdings schon eine Preisobergrenze festgesetzt: 2,50 Euro pro Minute und maximal 5 Euro Einwahlgebühr. Nach einem Urteil des OLG Hamm (PM v. 13.12.2002) wird nach einer Stunde eine Zwangstrennung der Verbindung vorgenommen. So wird verhindert, dass z.B. ein Kunde, der versehentlich den Hörer nicht richtig aufgelegt hat, Unsummen bezahlen muss. Lt. Pressemitteilung der Telekom zum Jahreswechsel gelten die Sperren für die 0190 ebenso für die 0900. Für Websurfer interessant: Die Telekom wird für die 0900er Nummern keine Webdialer-/ Onlineverbindungen gestatten.
Vorteil der neuen Vorwahl 0900:: Bei den jetzigen 0190er Nummern ist es oft schwer, den Anbieter zu ermitteln, da Anbieter wie arcor oder talkline die Nummern weitervermieten und die Mieter dann auch wiederum weitervermieten. Im Unterschied zu den 0190er Nummern muß jeder Anbieter selbst seine 0900er Nummer beantragen. Künftig ist deshalb schnell überprüfbar, wer hinter betrügerischen Abrechnungen steckt. Name und Anschrift des Mieters dieser Nummer sind bei der
Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation hinterlegt.
Woher haben die Anrufer Ihre Nummer? Suchrobots stöbern im Internet nach Handynummern und verschicken automatisch SMS. Die Anrufe mit nur einmal klingeln werden von Computerprogrammen erledigt.
Suchrobots suchen in Online - Kleinanzeigenmärkten nach Handynummern. Anhand von Keywörtern, wie z.B. Fahrrad, schicken Sie automatisch die SMS ab: “Bitte rufen Sie wegen Ihres Fahrrades zurück“.
Schutzvorkehrungen Am sichersten ist die Sperrung der 0190er Nummer und der ab 01.01.03 geltenden 0900er Nummer beim Netzbetreiber. Allerdings greift die Sperre nur, für ausgehende Anruf. Rufen Sie keine unbekannte Nummer zurück. Wer etwas von Ihnen will, wird sich noch mal melden.
Die derzeitige gesetzliche Lage bietet keinen Schutz für den Abgezockten. Die erst seit August 2002 geltende neue Telekommunikations - Kundenschutzverordnung enthält keine Regelungen für solche Fälle. Das Bundeswirtschaftsministerium will Missbräuche bald unterbinden. Dies soll unabhängig von einer für Herbst 2003 geplanten Novellierung des Telekommunikationsgesetzes geschehen.
Stellen Sie Strafanzeige. Informieren Sie die Freiwillige Selbstkontrolle der Telefonmehrwertdienste (FST): Telefonmehrwertdienste e.V. Geschäftsstelle Liesegangstr. 10 D-40211 Düsseldorf Telefon (Zentrale): +49(0)1805 78 33 78 (0,12 Euro/Minute)
Dort geht man in einer unabhängigen Beschwerdestelle Ihrem Fall nach. Gegen den Anbieter können Sanktionen verhängt werden.
Müssen Sie die Rechnung bezahlen? Widerrufen Sie den Lastschrifteinzug bei Ihrer Bank. Dann überweisen Sie nur den unstrittigen Betrag.
Widersprechen Sie der Rechnung schriftlich mit Einschreiben/Rückschein bei der Telekom und bei dem Anbieter. Teilen Sie der Telekom mit, welchen Posten in der Rechnung Sie nicht bezahlen. Unbedingt Ihre Telefonnummer und die Rechnungsnummer angeben.
Wird Ihnen mit einem Mahnbescheid gedroht, wenden Sie sich unverzüglich an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.
Die Telekom darf Ihren Anschluß nicht sperren, weil Sie der Telekom nichts schuldig sind. Was Sie nicht bezahlen sind Abrechnungen von Drittanbietern, die ihre horrenden Beträge nur über die Telekom kassieren.
Übrigens: Wer seine Telefonrechnung nicht ganz bezahlt, weil er die Gebühren für die 0190er Abzocke nicht übernehmen will, muß sich keine Drohungen des Netzbetreibers mit schlechtem Schufa-Eintrag gefallen lassen. Wenden Sie sich in solchen Fällen direkt an die Schufa SCHUFA HOLDING AG Hagenauer Str. 44 65203 Wiesbaden Tel.: +49 (0)6 11-92 78 0 Fax: +49 (0)6 11-92 78 109 www.schufa.de
Quelle: Pfiffige Senioren gegen Trickbetrüger und Trickdiebe
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