Gewinn

Gewinnbenachrichtigung

Gewinnversprechen sind verpflichtend. Nach 661 a BGB muss ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, dem Verbraucher diesen Preis zu leisten. Bürgerliches Gesetzbuch Auf dem Umschlag steht oft “persönlich“, “Gewinnzusage“, oft ist ein dickes Siegel abgedruckt. Die Freude ist groß, doch lesen Sie genau was drin steht:

Fall 1

Der Gewinn ist eine Reise, aber nur für eine Person. Eine zweite Person zahlt den vollen Reisepreis. Doch der ist dann überteuert. Bei einem anderen Reiseveranstalter wäre unter Umständen eine Reise für 2 Personen billiger gewesen. Wollen Sie doch tatsächlich allein fahren, kommt natürlich noch ein Einzelzimmerzuschlag dazu, der kann dann so hoch sein, wie die ganze Reise bei einem anderen Reiseveranstalter.

Fall 2

Für nähere Informationen oder damit Ihr Gewinn nicht verfällt, müssen Sie eine 0190er Nummer wählen. Sie landen entweder in einer Warteschleife oder eine Tonbandansage hält Sie lange fest; am Ende teilt man Ihnen mit, dass Sie doch nichts gewonnen haben. Dafür kommt eine saftige Telefonrechnung.
Da viele Leute inzwischen mit der Anwahl einer 0190er Nummer sehr vorsichtig sind, werden neuerdings auch die Nummern 11885 oder 11845 angegeben. Die Firma Terra Info bittet um Rückruf unter der Nr. 11884. All diese Nummern werden auf eine teure 0190er Nummer umgeleitet. Sie merken die Bescherung erst bei Erhalt Ihrer Telefonrechnung.

Fall 3

Es handelt sich gar nicht um einen Gewinn. Irgendwo steht ganz klein, dass man den Preis nur bekommt, wenn man etwas aus dem Warenkatalog bestellt.

Fall 4

Sie erhalten eine Gewinnbenachrichtigung mit Notarsiegel und Beglaubigung mit unwiderruflichem Gewinnanspruch. Absender solcher Schreiben ist z.B. die Firma EDV AG, Friedrich Müller, der Firmensitz ist Österreich. Ein Rechtsanwalt Jürgen Maul hat eine unwiderrufliche Erklärung und Verlautbarung für Ihren Gewinn abgegeben. Sie sollen aber eine Gebühr von 50 Euro auf das deutsche Konto der Firma überweisen. Damit soll der Notar bezahlt werden. Oder Sie sollen Geld für die Zusendung des hohen Gewinns, z.B. ein Auto, bezahlen.
Gewarnt hat die Polizei auch vor den Firmen TKN und LCV aus Österreich.
Bloß nichts überweisen, Ihr Geld ist weg, die Absender der Gewinnbenachrichtigungen sitzen meist im Ausland. Stellen Sie Strafanzeige, damit den Betrügern das Handwerk gelegt werden kann.

Fall 5

In einem Brief wurde einer Kauffrau aus Seelze (bei Hannover) ein Gewinn von 9.850 DM zum 21.12.01 versprochen. In dem Umschlag steckte außerdem ein Katalog mit verschiedenen Warenangeboten.
Die Kauffrau bestellte nichts, schrieb aber, dass Sie den Gewinn gern haben möchte.
Natürlich erhielt sie keinen Gewinn.

Daraufhin hat sie geklagt und beim Landgericht Hannover (Az: 18S2003/01) erfolgreich einen “Gewinn“ von 5.000 Euro von einer dubiosen Firma mit Sitz in Alkmaar erstritten. Das Landgericht Hannover hatte sich unter Berufung auf EU-Abkommen (Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshof EuGH (6.Kammer, Urt. v. 11.07.2002-Rs. C-96/00) für zuständig erklärt, obwohl der Firmensitz im Ausland liegt

Die Firma hatte Revision eingelegt, weil das deutsche Gericht ihrer Meinung nach nicht zuständig war.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.11.02 , Az III ZR102/02 entschieden;
Für die auf eine Gewinnzusage gestützte Klage gegen eine (natürliche oder juristische) Person, die in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates ansässig ist, besteht am Wohnsitz des klagenden Verbrauchers die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen.
Das Urteil können Sie nachlesen unter
Bundesgerichtshof/Entscheidungen

Lohnt es sich, einen versprochenen Gewinn einzuklagen?
Klagen Sie nur, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt denn:
Die Kosten für den Prozess müssen vom Kläger vorfinanziert werden. Und selbst wenn Sie die Klage gewinnen, heißt das noch lange nicht, dass Sie auch zu Ihrem Gewinn kommen. Die Firma kann Insolvenz (Konkurs) anmelden und ist damit zahlungsunfähig.
Wenn Sie eine dubiose Gewinnbenachrichtigung erhalten, lassen Sie sich von Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale beraten und stellen Sie dann ggf. Strafanzeige bei der Polizei.

Quelle: Pfiffige Senioren gegen Trickbetrüger und Trickdiebe

Nach oben

[Willkommen] [Seniorenbeirat] [Lustiges für Senioren] [Trickbetrüger 1] [Trickbetrüger 2] [Enkeltrick] [Taschendiebe] [Wegauskunft] [Lottogewinn] [Handy/Telefon Abzocke] [Geld wechseln] [Systemwetten] [Im Supermarkt] [Nicht bestellte Waren] [Handtaschenraub] [Verwandtentrick] [Einkauf mit Karte] [falsche Rechnung] [Am Geldautomat] [Gewinn] [Friedhof] [Münzentrick] [Services] [Kontakt] [Impressum]