Geschenk für Sie

Ich schenke Ihnen eine Zeitung, einen Blumenstrauß oder auch:
Kaufen Sie mir dies oder das ab,
bestellen Sie für einen guten Zweck

Unterschreiben Sie nichts!
Fallen Sie nicht auf die Mitleidsmasche herein.
Keine Behindertenwerkstätte verkauft Waren an der Haustür.

Quittieren Sie auf keinen Fall den Empfang
einer Zeitung, eines Buches oder den Besuch selbst.
Sie könnten damit ungewollt ein Abonnement bestellen.
Lassen Sie sich nicht wegen eines angeblichen Sonderpreises zur Unterschrift drängen.

Sie haben aus Angst, um ihn loszuwerden, doch unterschrieben:
Achten Sie beim Unterschreiben darauf, dass das Vertragsdatum nicht rückdatiert ist!
So können Sie den Vertrag mit Einschreiben und
Rückschein innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen.

Haben Sie aber keine Bestellung oder Kaufvertrag , sondern eine Mitgliedschaft in einem Verein / einer Organisation unterschrieben, gilt das Rücktrittsrecht nicht. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre örtliche Verbraucherzentrale. Unter Umständen kann diese über eine Kulanzregelung erreichen, dass Sie aus der Mitgliedschaft herauskommen.

Der neueste Trick passiert in Braunschweig-
Zwei freundliche Herren klingeln. Die Mieterin öffnet die Tür einen Spalt. Die Herren drücken der überraschten Frau zwei Zeitschriften in die Hand und drängeln sich dabei in die Wohnung. Einer der Herren fragt höflich, ob er mal kurz telefonieren könnte. Die Rentnerin erlaubt dies. Der Herr legt nach kurzer Zeit den Hörer wieder auf, dann verabschieden sich die Herren. Die Zeitungen ließen sie zurück. Die Folgen kamen mit der nächsten extrem hohen Telefonrechnung: Die Anrufer hatten eine 0190er Nummer mit außergewöhnlich hohen Gebühren gewählt.

In solchen Fällen erstatten Sie dringend Anzeige bei der Polizei. Widerrufen Sie den Lastschrifteinzug bei Ihrer Bank. Dann überweisen Sie nur den unstrittigen Betrag.

Widersprechen Sie der Rechnung schriftlich mit Einschreiben/Rückschein bei der Telekom und bei dem Anbieter mit Hinweis auf Ihre Strafanzeige.
Teilen Sie der Telekom mit, welchen Posten in der Rechnung Sie nicht bezahlen.
Unbedingt Ihre Telefonnummer und die Rechnungsnummer angeben.

Wird Ihnen mit einem Mahnbescheid gedroht, wenden Sie sich unverzüglich an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.

Die Telekom darf Ihren Anschluß nicht sperren, weil Sie der Telekom nichts schuldig sind. Was Sie nicht bezahlen sind Abrechnungen von Drittanbietern, die ihre horrenden Beträge nur über die Telekom kassieren.

Übrigens:
Wer seine Telefonrechnung nicht ganz bezahlt, weil er die Gebühren für die 0190er Abzocke nicht übernehmen will, muß sich keine Drohungen des Netzbetreibers mit schlechtem Schufa-Eintrag gefallen lassen. Wenden Sie sich in solchen Fällen direkt an die Schufa
SCHUFA HOLDING AG
Hagenauer Str. 44 65203 Wiesbaden Tel.: +49 (0)6 11-92 78 0
Fax: +49 (0)6 11-92 78 109

Quelle: Pfiffige Senioren gegen Trickbetrüger und Trickdiebe

Nach oben

[Willkommen] [Seniorenbeirat] [Lustiges für Senioren] [Trickbetrüger 1] [Überraschende Handwerker] [Polizei-/ Kirchenbesuch] [Geschenk für Sie] [Rententrick] [Bitte um Zettel, Wasser, Telefon] [Spendensammler] [Bankbesuch] [Nachbar-Trick] [Teppichverkäufer] [Sie brauchen Geld?] [Kameratrick] [Geld von Stadtwerken] [Nachschlüsseltrick] [Geldversteck] [Kaffeefahrt] [Geld wechseln] [Antiquitätenkäufer] [Trickbetrüger 2] [Services] [Kontakt] [Impressum]